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Die Lärmimmissionen offener Tiefgaragenzufahrten und -rampen können zu störenden Lärmbelastungen führen. Im Rahmen eines Baugesuchs sind deshalb neben der Strassenlärmsituation auch der ruhende Verkehr und die von ihm verursachten Lärmauswirkungen auf die nahen Wohnräume zu beurteilen.

Die Zufahrten der Tiefgarage haben die strengen Planungswerte (PW) einzuhalten. Aufgrund der strengen Nachtkorrekturen K1 für Parkierungsanlagen (Anhang 6 LSV) ist immer die Nachtperiode grenzwertrelevant. Ausnahmen bei Grenzwertüberschreitungen sind keine zulässig.

Differenzierte Beurteilung je nach Art und Grösse der Tiefgaragen

Grundsätzlich gilt die Schweizerische Norm (SN) 640 578 für Lärmimmissionen von Parkierungsanlagen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) vom 1.9.2006.
Diese Norm beurteilt alle Parkierungsanlagen nach der für Gewerbelärm massgebenden Nachtperiode von 19 bis 7 Uhr. Die strengen Nachtwerte sollen die Schlafphase schützen. Die Geräuschcharakteristik eines öffentlichen Parkhauses ist jedoch nicht mit derjenigen einer kleinen Tiefgarage von Wohnüberbauungen vergleichbar, bei welcher die haupt-sächliche Lärmquelle die Zufahrt ist. Daher dürfen kleine Anlagen nach der Zeitperiode des Strassenlärms beurteilt werden.
Die Lärmimmissionen offener Garagenzufahrten und -rampen werden von der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich nach Anzahl Parkplätze differenziert beurteilt:

  • Für Tiefgaragen bis und mit 100 Parkplätzen gilt eine Nachtperiode nach Anhang 3 LSV (Strassenlärm) von 22 bis 6 Uhr. D.h. 90 % des Verkehrs fallen auf den Tag, 10 % auf die Nacht.
  • Für Tiefgaragen mit mehr als 100 Parkplätzen gilt die Nachtperiode nach Anhang 6 LSV (Industrie- und Gewerbelärm) von 19 bis 7 Uhr. D.h. 75 % des Verkehrs fallen auf den Tag, 25 % auf die Nacht.
  • Eine Lärmbeurteilung von Tiefgaragenzufahrten ist nicht erforderlich, wenn die Parkplatzzahl unter 22 liegt und die Distanz vom Empfangspunkt zur Rampenachse mehr als 5 m beträgt.
  • Für Tiefgaragen mit mehr als 200 Parkplätzen wird ausschliesslich die SN 640 578 angewendet.