...mit Raumplanung und Verkehrsführung
  Mehr leisere Mobilität
  Lärmquellen einsperren
  Wenns geht: Wände und Dämme
Geschickt Bauen im Lärm
 

Lärmschutz! nur, wie?

Quelle: René Fehr

Es gibt vier Möglichkeiten, wo der Lärmschutz ansetzen kann:

- Bei der Planung von Gebäuden und Anlagen (1).
- An der Quelle (2).
- Beim Ausbreitungsweg (3).
- Beim Empfänger (4).

Die gesetzliche Grundlage

Die Lärmschutzverordnung (LSV) verfolgt das Ziel, Betroffene von lästigem und schädlichem Lärm zu entlasten. Nach heutigem Verständnis soll dies auch durch Förderung umweltfreundlicher Mobilität und der Erhaltung noch ruhiger Gebiete erreicht werden.
Ruheschutz
Es versteht sich von selbst, bestehende Ruhegebiete für die Zukunft zu schützen. Die Erhaltung und Förderung von Orten mit angenehmer natürlicher Geräuschkulisse ist für den Menschen nämlich von grossem Nutzen, denn er braucht Ruhe - jeden Tag.


Drucken Suchen Impressum Kontakt Sitemap Hilfe