| Lärmschutz! nur, wie?

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Es gibt vier Möglichkeiten, wo der Lärmschutz ansetzen kann:
- Bei der Planung von Gebäuden und Anlagen (1). - An der Quelle (2). - Beim Ausbreitungsweg (3). - Beim Empfänger (4).

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| Die gesetzliche Grundlage |
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Die Lärmschutzverordnung (LSV) verfolgt das Ziel, Betroffene von lästigem und schädlichem Lärm zu entlasten. Nach heutigem Verständnis soll dies auch durch Förderung umweltfreundlicher Mobilität und der Erhaltung noch ruhiger Gebiete erreicht werden.
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| Ruheschutz |
| Es versteht sich von selbst, bestehende Ruhegebiete für die Zukunft zu schützen. Die Erhaltung und Förderung von Orten mit angenehmer natürlicher Geräuschkulisse ist für den Menschen nämlich von grossem Nutzen, denn er braucht Ruhe - jeden Tag. 
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