Die SLV unterscheidet zwischen vier Veranstaltungskategorien.
Hier entscheiden Sie als Veranstalter, in welche Kategorie Ihre Veranstaltung fällt.
Dabei sind alle Phasen der Veranstaltung zu berücksichtigen, bei welchen das Publikum elektroakustisch beschallt wird (z.B. Hintergrundbeschallung vor und nach dem Konzert, Konzert mit Afterparty, etc.).
Sind mehrere Veranstaltungsblocks für das gleiche Publikum bestimmt (z.B. gleicher Eintritt zu den verschiedenen Veranstaltungsblöcken), so gelten diese als eine Veranstaltung.
Veranstaltungen mit Schallpegel unter 93dB(A) müssen nicht gemeldet werden.
Hinweis: Veranstaltungen, welche sich ausschliesslich an Jugendliche unter 16 Jahren richten, dürfen nicht lauter als 93dB(A) sein.
93–96dB(A)
Bei Veranstaltungen mit Schallpegeln mit maximal 96dB(A) ist die Dauer der Veranstaltung offen.
Der Mittelungspegel Leq darf im Stundenmittel zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung 96dB(A) überschreiten.
Der Maximalpegel LAFmax von 125dB(A) darf während der gesamten Dauer der Veranstaltung nicht überschritten werden.
Zusätzliche Informationen siehe bei «Massnahmen des Veranstalters».
96–100dB(A) < 3h
Als Veranstaltungsdauer wird die Zeit zwischen dem effektiven Konzertbeginn (erste Gruppe) ununterbrochen bis Konzertschluss (letzte Gruppe) inkl. Umbaupausen oder anderen Unterbrechungen bezeichnet. Die Veranstaltungsdauer darf drei Stunden nicht überschreiten.
Der Mittelungspegel Leq darf im Stundenmittel zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung 100dB(A) überschreiten.
Der Maximalpegel LAFmax von 125dB(A) darf während der gesamten Dauer der Veranstaltung nicht überschritten werden.
Zusätzliche Informationen siehe bei «Massnahmen des Veranstalters».
Achtung: Veranstaltungen, bei welchen das Publikum mit mehr als 93 dB(A) beschallt wird und bei welchen die ersten beiden Kategorien (93-96dB(A) und 96-100dB(A)<3h) gemischt werden, sind in die letzte Kategorie (96-100dB(A)>3h) einzuordnen.
96–100dB(A)> 3h
In diese Kategorie fallen Veranstaltungen, deren akustisches Programm länger als drei Stunden dauert und während dieser Zeit einen Schallpegel über 96dB(A) benötigen. Die Veranstaltung kann mehrere Beschallungsphasen ab Tonträger oder live inklusive Pausen aufweisen und die einzelnen Darbietungen können auf einer oder mehreren Bühnen gleichzeitig oder nacheinander stattfinden.
Der Mittelungspegel Leq darf im Stundenmittel zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung 100dB(A) überschreiten.
Der Maximalpegel LAFmax von 125dB(A) darf während der gesamten Dauer der Veranstaltung nicht überschritten werden.
Zusätzliche Informationen siehe bei «Massnahmen des Veranstalters».
An die Messgeräte der Veranstalter werden folgende Anforderungen gestellt:
sie müssen die Messung des A-bewerteten Schallpegels LA ermöglichen;
sie müssen die direkte oder indirekte Bestimmung des Mittelungspegels Leq ermöglichen.
Auszug aus der Schall- und Laserverordnung
Grundsatz
Die Schallimmissionen werden in Ohrenhöhe an dem Ort ermittelt, an welchem das Publikum dem Schall am stärksten ausgesetzt ist (Ermittlungsort).
Weicht der Messort vom Ermittlungsort ab, so müssen die Immissionen auf diesen umgerechnet werden. Der Messort, der Ermittlungsort sowie die Schallpegeldifferenz zwischen diesen müssen schriftlich festgehalten werden.
Der Schallpegel wird über eine Stunde gemittelt (äquivalenter Dauerschallpegel). Die Mittelwertbildung beginnt zu einem beliebigen Zeitpunkt der Veranstaltung und dauert 60 Minuten ohne Unterbruch. Der äquivalente Dauerschallpegel darf den Schallpegelgrenzwert an keinem Zeitpunkt der Veranstaltung überschreiten.
Messverfahren
Zur Messung des Schallpegels werden die Messgeräte mit folgenden Einstellungen betrieben:
a. Frequenzbewertung A;
b. Zeitbewertung Fast (F) (Zeitkonstante tein = 125 ms).
Schallpegelaufzeichnung
Schallpegelaufzeichnung gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b muss folgende Anforderungen erfüllen:
a. Der Leq muss während der Veranstaltung mindestens alle fünf Minuten aufgezeichnet werden.
b. Die Daten der Schallüberwachung sind in elektronischer Form aufzuzeichnen
Besonderes Mess- und Berechnungsverfahren
Der Schallpegel wird beim Mischpult gemessen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Das Mischpult befindet sich im direkt beschallten Publikumsbereich.
b. Die Lautsprecher für Hoch- und Mitteltöne sind so positioniert, dass eine gleichmässige Beschallung des Publikums erreicht wird.
c. Das Mikrofon zur Überwachung des Schallpegels ist beim Mischpult auf Ohrenhöhe fix positioniert.
d. Die Schallpegeldifferenz zwischen dem Mischpult (Messort) und dem Ermittlungsort gemäss Ziffer 1.1 Absatz 1 wird durch ein definiertes Breitbandsignal (Rosa Rauschen/Programmsimuliertes Rauschen nach IEC-60268-11) oder eine andere gleichwertige Methode bestimmt.
e. Der Ermittlungsort und die Schallpegeldifferenz sowie die Methode sind schriftlich festzuhalten.
f. Das besondere Mess- und Berechnungsverfahren wurde gemäss Artikel 8 gemeldet.
Bei diesen Messungen gilt der für die Veranstaltung anwendbare Grenzwert als eingehalten, wenn der Messwert beim Mischpult zuzüglich der Schallpegeldifferenz kleiner ist als der Grenzwert oder diesem entspricht.
Auszug aus der Schall- und Laserverordnung
Schallpegel
Veranstaltungsdauer |
93 dB(A)
keine Zeitlimite |
96 – 100 dB(A)
bis zu 3 Stunden |
96 – 100 dB(A)
über 3 Stunden |
| Veranstaltung melden |
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| Maximalen Schallpegel angeben |
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| Über mögliche Gefährdung des Gehörs informieren |
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| Gehörschutz gratis abgeben |
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| Schallpegel überwachen |
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| Schallpegel aufzeichnen |
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| Ausgleichszone schaffen |
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Checkliste Schall als Pdf
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